Stand Juli 2015 |
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Die Zuchtrichtlinien reflektieren die fundamentalen Werte und Einstellungen des Vereins und entsprechen den aktuellen Empfehlungen des deutschen Tierschutzgesetzes. |
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1. |
Die Zucht sollte ein Hobby sein, der Verbesserung des Rassestandards dienen und nicht den Zweck der Geldgewinnung verfolgen. Es ist verboten, Tiere an Zoofachhandlungen oder zu Forschungszwecken (Tierversuche) zu verkaufen. |
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2. |
Es gelten Auflagen und Einschränkungen gemäß dem jeweils gültigen deutschen Tierschutzgesetz. |
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3. |
Das Entfernen der Krallen, Coupieren von Schwanz oder Ohren, etc. ist ausdrücklich untersagt. |
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4. |
Bestimmungen zur Haltung von Katzen: |
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5. |
Der Verein behält sich vor, eine Zwingerbesichtigung durch einen Beauftragten durchführen zu lassen. Bei Notwendigkeit werden eine Zwingerbesichtigung sowie der Beauftragte durch den Vorstand per Mehrheitsbeschluss bestimmt. Sollten dem Verein wiederholt Beschwerden über ein Mitglied vorgelegt werden, aus denenhervorgeht, dass die Haltung der Katzen nicht artgerecht ist und/oder der Gesundheitszustand zu berechtigten Klagen Anlass gibt, behält sich der Vorstand vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen:
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6. |
Zuchtbestimmungen: |
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7. |
Zuchtverbote |
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8. |
Zuchtempfehlungen |
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Folgende Katzen sollten von der Zucht ausgeschlossen werden: |
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9. |
Auflagen für die Zucht mit weißen Katzen |
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10. | Abstammungsnachweise und Besonderheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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11. |
Wurfmeldungen und Stammbäume |
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12. |
Abgabe von Katzen |
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